Fristversäumung

Fristversäumung
Frịst|ver|säu|mung, die (Amtsspr., Rechtsspr.):
das Versäumen (1 b) einer gesetzten Frist.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Berufung — Heranziehung; Revision; Ernennung; Lebensziel; Lebenssinn * * * Be|ru|fung [bə ru:fʊŋ], die; , en: 1. Angebot für ein wissenschaftliches, künstlerisches o. ä. Amt: eine Berufung als Professorin annehmen. Syn.: ↑ Bestellung, ↑ …   Universal-Lexikon

  • Fixgeschäft — Fịx|ge|schäft 〈n. 11; Kaufmannsspr.〉 fristgebundenes Geschäft * * * Fịxgeschäft,   gegenseitiger Vertrag, meist Kaufvertrag, bei dem die Leistung eines Partners zu einem genau bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist so… …   Universal-Lexikon

  • eidesstattliche Versicherung — eidesstattliche Versicherung,   Versicherung an Eides statt, Mittel zur Glaubhaftmachung tatsächlicher Behauptungen oder zur Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Gegenüber dem Eid ist sie, schon hinsichtlich der Förmlichkeiten, die… …   Universal-Lexikon

  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Wieder|einsetzung in den vorigen Stand,   lateinisch Restitutio in ịntegrum, die gerichtliche Aufhebung eines von Rechts wegen eingetretenen Rechtsnachteils durch Wiederherstellung des früheren Zustandes.   Der Zivilprozess kennt die… …   Universal-Lexikon

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